CONDIZIONI GENERALI DI VENDITA
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind integraler Bestandteil jedes zwischen Natale Zuffinetti S.r.l., mit Sitz in Vimodrone (MI) in Largo F.lli Cervi Nr. 2, St.Nr./ MwSt.Nr. 10743030156 (im Folgenden auch „Verkäufer“) und dem Käufer (im Folgenden „Käufer“ oder „Käuferpartei“). Etwaige von den vorliegenden Bedingungen abweichende Bedingungen sind unwirksam, sofern sie nicht ausdrücklich von den Parteien schriftlich akzeptiert werden.
1. Voraussetzungen
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen finden auch dann Anwendung, wenn sie nicht ausdrücklich in der einzelnen vom Verkäufer übermittelten Auftragsbestätigung (im Folgenden „Auftragsbestätigung“) aufgeführt und unterzeichnet sind.
1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind wirksam, bis sie vom Verkäufer ausdrücklich widerrufen oder durch neue Bedingungen ersetzt werden, die mit ihrer Unterzeichnung wirksam werden.
2. Verkaufsabwicklung – Preise
2.1. Jede vom Käufer aufgegebene Bestellung bedarf der schriftlichen Annahme (sog. Auftragsbestätigung) durch Natale Zuffinetti S.r.l. und setzt die Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus.
2.2. Die Übermittlung der Bestellung verpflichtet den Käufer, sofern nicht schriftlich anders angegeben, zu den Preisen, den Preislistenbedingungen und den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Kraft sind.
2.3. Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen und wird für die Parteien verbindlich, sobald die Auftragsbestätigung beim Käufer eingeht. Die versandte Auftragsbestätigung definiert und enthält alle endgültigen und verbindlichen Bedingungen und Inhalte des Vertrags und ersetzt vollständig die vom Käufer, gesendete Bestellung. Enthält die Auftragsbestätigung Ergänzungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen gegenüber der Bestellung, gilt die Zustimmung des Käufers zu diesen Änderungen als stillschweigend erteilt, sofern der Verkäufer nicht innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung schriftlich Widerspruch erhebt. Die Auftragsbestätigung und die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen haben in jedem Fall Vorrang vor den vom Käufer festgelegten allgemeinen oder besonderen Einkaufsbedingungen.
2.4. Etwaige Änderungswünsche des Käufers in Bezug auf die Bestellung bedürfen der Zustimmung des Verkäufers und müssen rechtzeitig eingehen, damit die entsprechenden Änderungen auch in Bezug auf Organisation und Produktion umgesetzt werden können. In diesem Fall behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferzeiten zu verlängern und den Preis zu ändern.
3. Zahlung und Rechnungsstellung
3.1. Die Zahlung erfolgt durch den Käufer gegen ordnungsgemäße Rechnungsstellung durch den Verkäufer. Die Zahlungsmodalitäten und Zahlungsfristen sind die zwischen Verkäufer und Käufer zu Beginn der Geschäftsbeziehung bei der Eröffnung des Kundenstamms vereinbarten. Die Zahlung muss, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist und auf dem in der Auftragsbestätigung.
3.2. Etwaige Zahlungen an Vertreter, Angestellte oder Mitarbeiter von Natale Zuffinetti S.r.l. oder von dieser beauftragte Kuriere gelten erst dann als gültig, wenn die entsprechenden Beträge beim Verkäufer eingegangen sind.
3.3. Es gelten die in der Preisliste oder im letzten dem Käufer vom Verkäufer zugesandten Angebot angegebenen Preise, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte unter Anwendung der jeweiligen Mehrwertsteuern gültig sind, sofern in der Auftragsbestätigung oder einem anderen Dokument des Verkäufers nichts anderes schriftlich angegeben ist.
3.4. Im Falle einer verspäteten, ausbleibenden oder teilweisen Zahlung durch den Käufer behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung sofort auszusetzen und/oder alle bestehenden Verträge mit dem Käufer aufzulösen, auch wenn sie nicht mit der betreffenden Zahlung zusammenhängen, unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz. Im Falle eines verspäteten, fehlenden oder teilweisen Zahlungsverzugs werden auf alle fälligen Beträge Verzugszinsen gemäß Gesetzesdekret Nr.231/2001 berechnet, ohne dass es einer Zahlungsaufforderung bedarf, und alle Forderungen werden sofort fällig, ohne dass ein Zahlungsaufschub gewährt wird. Der Käufer kann keine Einwände wegen etwaiger Nichterfüllung, keine Einreden und keine Klagen jeglicher Art erheben oder ausüben, wenn er den Preis nicht vollständig bezahlt hat. Eine Verrechnung des dem Verkäufer geschuldeten Preises mit etwaigen Forderungen des Käufers ist nicht zulässig. Der Käufer ist auch im Falle von Beanstandungen zur vollständigen Zahlung des Preises verpflichtet, wobei die Klausel «solve et repete» zur Anwendung kommt.
4. Lieferort und Lieferbedingungen
4.1. Sofern nicht anders vereinbart, müssen die Liefergegenstände vom Verkäufer innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Fristen und an den angegebenen Orten geliefert werden. Diese Fristen sind nicht als wesentlich zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch vorzeitige oder verspätete Lieferung, ganz oder teilweise, entstehen.
4.3. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen und/oder aufgeteilte Lieferungen der Ware vorzunehmen.
4.4. Höhere Gewalt und/oder alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, und/oder andere außergewöhnliche oder unvorhersehbare Umstände, die gegenüber dem Verkäufer oder den Lieferanten des Verkäufers auftreten, setzen die Lieferfristen aus, ohne dass die Natale Zuffinetti S.r. Der Verkäufer haftet nicht für verspätete/fehlgeschlagene Lieferungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher oder unvorhersehbarer Umstände, die während des Produktionsprozesses oder während der Verladung und/oder des Transports gegenüber dem Verkäufer oder den Lieferanten auftreten. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als 60 (sechzig) Tagen, die nicht auf höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen ist, ist der Käufer verpflichtet, diese Verzögerung schriftlich bei Natale Zuffinetti S.r.l. zu beanstanden, die dann eine weitere Frist von 30 (dreißig) Tagen für die Lieferung hat. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Im Falle von Teillieferungen gelten die vorstehenden Bestimmungen.
4.5. Das Risiko des Untergangs oder der Beschädigung der Liefergegenstände geht spätestens dann auf den Käufer über, wenn diese die Betriebsstätten des Verkäufers verlassen oder an den Spediteur/Frachtführer oder an denselben Käufer, der die Abholung der gelieferten Ware veranlasst, geliefert werden. Nach dem Übergang der Risiken haftet der Verkäufer nicht für den Untergang oder die Beschädigung der Ware.
4.6. Im Falle einer Verzögerung der Warenübernahme durch den Käufer geht das Risiko, sofern es nicht bereits gemäß dem vorstehenden Absatz auf den Käufer übergegangen ist, zum vorgesehenen Liefertermin auf den Käufer über. Der Käufer ist verpflichtet, den vollen Preis zu zahlen, wenn die Ware nach dem Übergang des Risikos beschädigt wird oder verloren geht.
5. Annahme der Lieferung
5.1. Der Verkäufer verpflichtet sich, Produkte zu liefern, die nach den Regeln der Technik hergestellt wurden und den in der Auftragsbestätigung beschriebenen technischen Spezifikationen sowie den geltenden Vorschriften entsprechen.
5.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Konformität der Ware und das Fehlen von Mängeln innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Erhalt zu überprüfen, und in jedem Fall bevor er weitere Bearbeitungen daran vornimmt. Eventuelle Beanstandungen werden nur dann als gültig angesehen, wenn sie innerhalb dieser Frist schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Eventuelle Beschwerden müssen detailliert und spezifisch sein, die festgestellten Mängel genau angeben und auf Verlangen des Verkäufers auch die Rücksendung des defekten Produkts auf Kosten des Käufers umfassen, um die entsprechenden Überprüfungen zu ermöglichen.
6. Garantien
6.1. IDer Verkäufer garantiert die Unversehrtheit und das einwandfreie Funktionieren sowie die Konformität der Produkte: Konformität der Produkte bedeutet, dass sie in Qualität und Typ den Angaben im Vertrag und dem gültigen technischen Datenblatt entsprechen und frei von Mängeln sind, die sie für den vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet machen könnten. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für die Konformität des Produkts mit den Vorschriften der Länder, in denen das Produkt verwendet oder bestimmt wird, für eventuelle besondere Verwendungszwecke oder für die in den Bestimmungsländern üblicherweise vorgesehenen Verwendungszwecke.
Die Konformitätsgarantie gilt nicht bei unsachgemäßer Verwendung durch den Käufer. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, an Natale Zuffinetti S.r.l. den Nachweis einer ordnungsgemäßen Verwendung zu erbringen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Anforderungen des Käufers, auf Anforderungen von vom Käufer beauftragten Drittunternehmen, auf nachfolgende Arbeiten und/oder auf andere Ursachen zurückzuführen sind, die nicht Gegenstand der Auftragsbestätigung sind. Im Allgemeinen haftet der Verkäufer in keinem Fall für Konformitätsmängel, die auf einen Umstand zurückzuführen sind, der nach dem Übergang der Risiken auf den Käufer eingetreten ist.
6.2. Im Falle einer Beanstandung von Mängeln innerhalb der Fristen und gemäß den Modalitäten gemäß Punkt 5 „Annahme der Lieferung“ führt der Verkäufer eine Überprüfung des beanstandeten Produkts durch, sobald dieses auf Kosten des Käufers zurückgesandt wird. Werden die beanstandeten Mängel oder Fehler vom Verkäufer akzeptiert, wird er die Lieferung von Produkten derselben Art und Menge ersetzen, die sich aufgrund der Verfügbarkeit des Produkts als nicht konform erwiesen haben, vorausgesetzt, der Käufer hat die mangelhafte Ware vollständig zurückgesandt und sich mit dem Verkäufer über den Bestimmungsort der beanstandeten Ware geeinigt.
6.3. Der Ersatz bezieht sich nur auf die beschädigte/beanstandete Menge und nicht auf die gesamte Lieferung. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere kann der Käufer keine weiteren Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung des Preises oder Vertragsauflösung geltend machen.
6.4. Ab dem Datum des Austauschs/der Reparatur der Produkte beginnt eine neue Garantiefrist von weiteren 12 (zwölf) Monaten.
6.5. Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte frei von Pfandrechten oder anderen persönlichen oder dinglichen Sicherungsrechten sowie frei von Eigentumsvorbehalten geliefert werden.
6.6. Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den in Italien geltenden Gesetzen, technischen Vorschriften und produktspezifischen Vorschriften entsprechen. Der Käufer übernimmt das gesamte Risiko einer möglichen Abweichung zwischen den italienischen Vorschriften und denen des Bestimmungslandes der Produkte und hält den Verkäufer von jeglichen Schadensersatzansprüchen, Sanktionen oder anderen wirtschaftlichen Konsequenzen frei.
6.7. Der Verkäufer garantiert die Leistung der Produkte nur und ausschließlich in Bezug auf Verwendungen, Bestimmungszwecke, Anwendungen und Toleranzen, die er auch auf der Grundlage von Angaben des Käufers ausdrücklich angegeben hat.
7. Organisationsmodell GESETZESDEKR. 231/2001
7.1. Der Käufer erklärt, dass er den Inhalt des Gesetzesdekr. Nr. 231 vom 8. Juni 2001 sowie des Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodells gemäß Gesetzesdekret Nr. 231/2001 geprüft hat und mit diesen vertraut ist.
7.2. Jede Verletzung dieser Bestimmungen berechtigt den Verkäufer, das bestehende Vertragsverhältnis mit schriftlicher Mitteilung per zertifizierter E-Mail an den Käufer sofort zu kündigen, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, einen etwaigen höheren Schaden zu verlangen und zu erhalten oder andere gesetzlich vorgesehene Rechtsmittel zu beantragen und zu erwirken.
8. Verarbeitung personenbezogener Daten
8.1. Der Käufer und der Verkäufer werden in Bezug auf die spezifischen personenbezogenen Daten, die von jedem von ihnen in Ausführung des Kaufvertrags und der entsprechenden Bestellung verarbeitet werden, gegenseitig als Verantwortliche der Datenverarbeitung handeln. Jede Partei erkennt an und akzeptiert, dass die personenbezogenen Daten der anderen Partei sowie die personenbezogenen Daten (z. B. Name, Firmen-E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.) ihrer Mitarbeiter, die an den in der Bestellung genannten Aktivitäten beteiligt sind, von der anderen Partei zu Zwecken verarbeitet werden, die ausschließlich der Einrichtung und Ausführung der Bestellung dienen. Die Parteien bestätigen, dass sie sich gegenseitig und angemessen gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen informiert haben. Insbesondere erklärt der Käufer in Bezug auf die in Ausführung des Kaufvertrags verarbeiteten personenbezogenen Daten sein Einverständnis mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO - Verordnung (EU) 2016/679, nach Einsichtnahme in die spezifische Datenschutzerklärung. Die Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen, die ihre Sicherheit und Vertraulichkeit gemäß den Bestimmungen der DSGVO gewährleisten, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, die in den gesetzlichen, zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens, einschließlich der Verwaltung von Ein- und Auszahlungen, die sich aus der Ausführung des Vertrags ergeben, wirksam erfüllen zu können.
8.2. Weitere Verpflichtungen jeder Partei in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten können Gegenstand späterer spezifischer Vereinbarungen sein.
9. Rechte an gewerblichem und geistigem Eigentum
9.1. Der Käufer verpflichtet sich, die Informationen, Materialien, Logos, Marken und Unterscheidungszeichen im Allgemeinen, die Eigentum von Natale Zuffinetti S.r.l. sind oder sich in deren Besitz befinden, nicht zu verwenden, auch nicht teilweise, wenn er während der Ausführung der Bestellung Kenntnis davon erlangt oder vorübergehend darüber verfügt, wenn sie nicht für die Zwecke der Ausführung des Auftrags selbst bestimmt sind, mit der Verpflichtung, sie weder ganz noch teilweise in irgendeiner Weise zu verbreiten oder zu vermarkten und sie weder ganz noch teilweise an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung von Natale Zuffinetti S.r.l. vor.
9.2. Die Verletzung dieser Klausel führt zur sofortigen Beendigung aller bestehenden Beziehungen und zum Recht des Verkäufers, vor den zuständigen Gerichten auf Ersatz der erlittenen und/oder zu erleidenden Schäden zu klagen.
10. Vertraulichkeit
10.1. Der Käufer verpflichtet sich, die von ihm mitgeteilten oder ihm anderweitig zur Kenntnis gelangten Informationen und Daten, unabhängig von der Ursache für die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Verkäufer, weder direkt noch indirekt, über eine zwischengeschaltete Person, Einrichtung oder Gesellschaft zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben, auch nicht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Verkäufer (in jeglicher schriftlicher, mündlicher, elektronischer Form, durch direkte Einsichtnahme oder in einer anderen verständlichen Form) anlässlich oder in Erfüllung des Vertragsverhältnisses selbst mitgeteilt wurden, insbesondere in Bezug auf die vom Verkäufer mitgeteilten technischen Spezifikationen, seine Waren, die zur Erfüllung der eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen durchgeführten Produktionsprozesse usw.
10.2. Die im vorstehenden Absatz genannte Verpflichtung gilt auch für Informationen über den Verkäufer, die dieser als vertraulich bezeichnet.
11. Kündigung
Der Verkäufer kann den vorliegenden Vertrag ohne Vorankündigung durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer per zertifizierter E-Mail kündigen, wenn eines der folgenden Ereignisse eintritt, die ausdrückliche Kündigungsklauseln gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches darstellen:
a) die teilweise oder vollständige Nichtzahlung des von der Käufergesellschaft geschuldeten Betrags gemäß den in diesem Vertrag vorgesehenen Fristen und Modalitäten, es sei denn, der Verkäufer macht von seinem Recht Gebrauch, die Erfüllung des Vertrags zu verlangen, in jedem Fall mit Zahlung des in diesem Vertrag festgelegten Betrags und nach Neufestsetzung der Lieferfristen, zusätzlich zum Schadensersatz;
b) im Falle einer Konkurserklärung der Käuferpartei oder im Falle, dass diese einem Insolvenzverfahren unterzogen wird.
12. Zuständiges Gericht – Anwendbares Recht
12.1 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen unterliegen den italienischen Rechtsvorschriften und sind gemäß diesen auszulegen, unter Ausschluss jeglichen anderen Rechts.
12.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus dem oben genannten Kaufvertrag ergeben sollten, unterliegen der italienischen Gerichtsbarkeit und werden der ausschließlichen Zuständigkeit des Gerichts von Monza unterstellt.
13. Verweis
Für alles, was nicht ausdrücklich vorgesehen ist, wird auf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwiesen.